VOR-ORT-Service

1. !!! Achtung: Schadenmanagement !!!

Halten Sie die Abwicklung des Unfallschadens stets in Ihren Händen, auch wenn Ihnen insbesondere von der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners die gesamte Abwicklung des Schadens angeboten wird!

2. Ist das sinnvoll einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen zu beauftragen?

Ein unabhängiger Kfz-Sachverständiger ist sinnvoll um die vollständige und gerechte Regulierung des Unfallschadens zu gewährleisten. Jedem Geschädigten steht es grundsätzlich frei einen Kfz-Sachverständigen seiner Wahl zu beauftragen. Das gilt auch dann, wenn die gegnerische Versicherung bereits einen Sachverständigen beauftragt hat.

3. Wer kommt für die Kosten des Kfz-Sachverständigers auf?

Bei einem unverschuldeten Unfall trägt grundsätzlich der Schädiger bzw. die eintretende Haftpflichtversicherung auch die Kosten des Kfz-Sachverständigen, da nach ständiger Rechtsprechung des BGH`s die Kosten für ein Gutachten zum Schaden zählen, der dem Geschädigten zu ersetzen ist.

4. Wer trägt die Kosten für den Sachverständigen bei Kaskoschadensfällen?

Bei Kaskoschäden schickt in der Regel die Versicherung einen eigenen Sachverständigen. Ist man mit der Schadenfeststellung nicht einverstanden, besteht die Möglichkeit der Anrufung eines sogenannten Sachverständigenverfahrens. In diesem Verfahren beauftragt der Geschädigte einen Sachverständigen seines Vertrauens. Beide Gutachten werden dann von einem Obergutachter bewertet. Einige Rechtschutzversicherer, so z. B. der ADAC-Rechtschutz, übernehmen die im Sachverständigenverfahren anfallenden Kosten.

5. Reicht bei einem geringen Schaden ein Kostenvoranschlag einer Reparaturwerkstatt nicht aus?

Der Geschädigte, der sich nur auf den Kostenvoranschlag seiner Werkstatt verlässt, erlebt häufig böse Überraschungen. So hat der Kostenvoranschlag später keine beweissichernde Funktion. Zumeist fehlt auch eine Aussage zur Wertminderung. Erst der Sachverständige kann erkennen, ob es sich tatsächlich um einen sogenannten einfachen Schaden handelte. Häufig sind bei einem vermeindlich leichten Blechschaden tragende Teile beschädigt bzw. bei einem auf den ersten Blick sehr erheblichen Schaden können die Reparaturkosten minimal sein. In jedem Fall also fährt der Geschädigte bei Einschaltung eines qualifizierten unabhängigen Sachverständigen auf Nummer sicher.

  • Hier finden Sie uns:

    Kfz - Sachverständiger für
    Schäden und Bewertung
    Andreas Seelinger

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